Gesetzgebung
Vieles wird von unserer Konkurrenz anders dargestellt bzw. gutgläubig von Privatpersonen als geltendes Recht betrachtet. Wir wollen an dieser Stelle anders sein, und sachlich auf die echten geltenden Regelungen aufmerksam machen, weil Unwissenheit nicht vor dem Gesetz schützt.
Die gesetzlichen Regelungen und Anforderungen betreffend Chiptuning sind länderspezifisch und folglich uns nicht immer bekannt. Tatsache ist aber, dass diese für im entsprechenden Land zugelassenen Fahrzeuge gleich sind. Das Fahrzeug hat diese zu erfüllen und der Fahrzeugbesitzer hat dafür zu sorgen
Es mag ungerecht sein, dass sobald diese Regeln erfüllt sind, sich die entsprechenden Fahrzeuge in jedem Land (also auch dort wo sie aufgrund strengeren/besonderen Regeln rechtswidrig wären) frei bewegen dürfen bzw. die zu erfüllenden Anforderungen und damit verbundenen Kosten sehr unterschiedlich bzw. auch künstlich hoch gehalten werden. Auch ist es nicht Nachvollziehbar, dass es Tuner gibt, die Einfach eine Regelkonformität eigenmächtig bestätigen können und diese anschliessend diskussionslos anerkannt wird. Vermutlich geht das nur mit Vitamin B und nicht immer über alle Zweifel erhabenen Mitteln. Deshalb bleibt uns nichts anderes, als unsere Eingriffe möglichst spurlos durchzuführen und im Falle eines Falles, diesen (ev. kurzfristig) rückgängig zu machen. Die dazu notwendige getunte und original Software wird bei uns archiviert aber auch unseren Kunden in Diskettenform übergeben.
Betreffend ChipTuning gelten in der Schweiz folgende gesetzliche Vorschriften:
Am 11.06.2020 wurden wir (ChipTuningPower) in der CH im Nationalrat Gegenstand folgender Interpellation:
20.3602 INTERPELLATION - Hat das ASTRA das Chip-Tuning von Motorfahrzeugen im Griff?
(https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203602)
Seit dem 1. April 2010 benötigen sämtliche Änderungen an der Motorelektronik, welche Leistung, Geräuschentwicklung oder Abgasverhalten des Fahrzeugs beeinflussen (so genanntes Chip-Tuning) eine Typengenehmigung.
Wer Änderungen ohne eine Bewilligung durch das vom ASTRA beauftragte DTC (Dynamic Test Center in Vauffelin) an Motorfahrzeugen vornimmt oder öffentlich anbietet, macht sich strafbar. Trotz dieser Strafandrohung werben Firmen heute für "spurloses" und ungeprüftes Chip-Tuning (z.B. https://www.chiptuningpower.ch/de/) und damit für illegales Verhalten.
Es stellen sich folgende Fragen:
3. Wie viele Motorfahrzeuge werden seit dem 1. April 2010 jährlich für die Genehmigung eines Chip-Tuning beim Dynamic Test Center in Vauffelin angemeldet (Zahlen pro Jahr)?
4. Wie viele Einzelbewilligungen bzw. Typengenehmigungen (für wie viele Fahrzeuge) werden seit dem 1. April 2010 jährlich erteilt?
5. Wie hoch ist die maximale bewilligungsfähige Leistungssteigerung für ein Strassenfahrzeug über Chip-Tuning?
6. Wie hoch sind die Kosten für eine Einzelbewilligung bzw. für eine Typengenehmigung?
Stellungnahme vom Bundesrat vom 2.9.2020:
3./4./6. Seit dem 1. Juni 2003 liegt die Zuständigkeit für das Erteilen von "Umbaubewilligungen" bei den kantonalen Behörden. Von den Schweizer Prüfstellen ausgestellte Konformitätsbewertungen (basierend auf Schweizer Prüfberichten) oder Konformitätsbeglaubigungen (basierend auf ausländischen Prüfberichten mit Konformitätserklärung und ISO-Zertifikat) werden von den kantonalen Zulassungsbehörden anerkannt. Dem ASTRA liegen keine Statistiken der Prüfstellen vor.
5. Es existiert keine Begrenzung der Leistungssteigerung. Gemäss Artikel 97 Absatz 3 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) darf jedoch eine Steigerung der Motorleistung um mehr als 20 Prozent nur vom Fahrzeughersteller vorgenommen werden oder wenn er erklärt, dass sich das Fahrzeug dafür eignet. Dies ist dann der Fall, wenn der Fahrzeughersteller bestätigt, dass die Fahrzeugstruktur mit den Bauteilen wie Bremsen, Fahrwerk, usw. diese höhere Leistung verkraftet. Dem ASTRA ist aktuell kein Fahrzeughersteller bekannt, der eine solche Bestätigung abgibt. In der Praxis werden folglich kaum Leistungssteigerungen von über 20 Prozent vorgenommen.
Bern, 14.10.2009 - Im Interesse der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat heute mehrere Verordnungsänderungen beschlossen.
Chip-Tuning (ab 1. April 2010):
Sämtliche Änderungen an der Motorelektronik, welche Leistung, Geräuschentwicklung oder Abgasverhalten des Fahrzeugs beeinflussen (so genanntes Chip-Tuning) benötigen neu eine Typengenehmigung. Wer Änderungen ohne diese Bewilligung durch das vom ASTRA beauftragte DTC (Dynamic Test Center in Vauffelin), an Motorfahrzeugen vornimmt oder öffentlich anbietet, macht sich strafbar. Diese Massnahme stellt sicher, dass Fahrzeuge auch nach einem Chip-Tuning verkehrs- und betriebssicher sind und sämtliche Vorschriften betreffend Lärm und Abgas einhalten.
Sobald wir die Situation anderer Länder kennen und auch auf Richtigkeit geprüft haben, werden wir diese hier veröffentlichen. Gerne könnt Ihr uns hierzu Informationen zukommen lassen. Damit erweisen wir allen Autofreaks und Tuningbegeisterten einen Dienst.