V-Max off
In den 80ern bauten Autohersteller immer grössere Motoren, die zunehmend höhere Geschwindigkeiten erlaubten. Dann folgte die Kehrtwende: für Pkw sollte fortan eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 250 km/h gelten. Dies wurde umgesetzt durch die freiwillige Selbstverpflichtung seitens der Hersteller, zum Beispiel Audi, BMW oder Mercedes, die Höchstgeschwindigkeit abzuregeln. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Begrenzung mittels Chip nicht.
Geschwindigkeitsbegrenzer sind Einrichtungen, die im Kraftfahrzeug in erster Linie durch die Steuerung der Kraftstoffzufuhr zum Motor die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit auf den eingestellten Wert beschränken.
Ab dem ca. 2001 müssen alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein, es sei denn, dass diese Fahrzeuge aufgrund ihrer Bauart ohnehin nicht schneller als 100 km/h bzw. 90 km/h fahren können.
Sofern die V-Max ausschliesslich auf dem Motorsteuergerät geregelt ist, entfernt ChipTuningPower diese im Rahmen vom normalen ChipTuning-Auftrag.